Unter bestimmten Voraus­­setzungen über­nimmt der IVF-Fonds 70% der Behand­­lungs- und Medi­­ka­men­ten­­kosten. Es bleibt ein Selbst­­behalt von 30% pro Versuch. Selbst­ver­ständlich stehen wir für alle Ihre Fragen zu diesem Thema gerne zur Verfügung.

Voraussetzungen für eine Kosten­über­nahme kurz zusammen­gefasst

  • Medizinische Indikation (mindestens ein Kriterium muss erfüllt sein):
    • Funktions­unfähig­keit der Eileiter (Tuben­verschluss)
    • PCO-Syndrom
    • Endometriose (operativ nachgewiesen)
    • Männliche Unfrucht­barkeit (Pathospermie)
  • Alter: Die Frau darf nicht älter als 40 Jahre alt sein. Der Mann darf nicht älter als 50 Jahre alt sein.
  • Krankenversicherung: Für beide Partner:innen muss ein Nachweis über die Leistungs­zuständig­keit einer gesetz­lichen Kranken­ver­sicherung, einer Kranken­fürsorge­einrichtung oder einer privaten Kranken­versicherung (inkl. Nachweis des Ein­ver­ständ­nisses zur Über­nahme der anteils­mäßigen Kosten) vorgelegt werden.
  • Hauptwohnsitz: Zumindest ein:e Partner:in muss den Haupt­wohn­sitz in Österreich haben.
  • Staatsbürgerschaft: Je nach Staats­ange­hörig­keit gelten spezielle Richtlinien.